Feuer- und Rauchverbot wegen Brandgefahr

Aufgrund der
herrschenden Witterungsverhältnisse (Hitzewelle, anhaltende Trockenheit und
austrocknende Winde), welche die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden
besonders begünstigen, hat die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg wegen
besonderer Brandgefahr eine Verordnung erlassen.
Ab sofort ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald
und in dessen Gefährdungsbereich verboten!
Dieses Verbot gilt für den gesamten politischen Bezirk Wolfsberg.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und
muss mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 rechnen.
(Beitrag Katrin Buchsbaum vom 3. August 2018)