Landtagswahl am 4. März 2018

Bei der am 4. März stattfindenden Landtagswahl können Sie von Ihrem Stimmrecht wie folgt Gebrauch machen:
Wahlsprengel | Wahllokal | Wahlzeiten |
Sprengel I |
9413 St. Gertraud
1, Gemeindeamt | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Sprengel II |
9413 Frantschach
46, Pflegeheim Frantschach | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Sprengel III |
9413 Zellach 18, LFS Buchhof | 08:00 bis 16:00 Uhr |
Sprengel IV |
9413 Kamp 50, Vereinshaus Kamp | 08:00 bis 15:00 Uhr |
Als wahlberechtigte Person erhalten Sie noch eine gesonderte Wahlinformation über Ihr Wahllokal mit den dazugehörigen Wahlzeiten.
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, Ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen, haben Sie Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Die Ausstellung der Wahlkarte ist bei der Gemeinde bis spätestens 28.02.2018 schriftlich oder bis 01.03.2018, 12:00 Uhr, mündlich zu beantragen. Die telefonische Beantragung einer Wahlkarte ist NICHT möglich.
Sie haben auch die Möglichkeit beim vorzeitigen Wahltag, am 23. Feber 2018, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr, im Gemeindeamt Ihre Stimme abzugeben.
(Beitrag Katrin Buchsbaum vom 05.02.2018)