Lärmschutzverordnung ist unbedingt zu beachten

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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Gerne würden wir Sie auf die geltende Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Frantschach-St. Gertraud aufmerksam machen.

 

Diese besagt unter anderem, dass in Siedlungsgebieten 

  • Singen und Musizieren sowie der Betrieb von Radios in der Zeit von 22 bis 8 Uhr,
  • der Betrieb von Rasenmähern und Heckenscheren sowie Maschinen und Geräten wie zB Ketten- oder Kreissägen in der Zeit von12 bis 14 und von 20 bis 8 Uhr an Werktagen und an Sonn- und Feiertagen generell

nicht erlaubt ist.

Nehmen Sie bitte Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und Nachbarn!