Heizkostenunterstützung 2022/2023

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Auch für die Heizperiode 2022/2023 gewährt das Land Kärnten wieder Heizkostenunterstützungen. Anträge können ab sofort bis einschließlich 27. April 2023 im Gemeindeamt eingebracht werden.

Alleinstehende bzw. Haushaltsgemeinschaften erhalten, unter Bedachtnahme auf die nachstehenden Richtlinien, einen Zuschuss. Für den Erhalt dieses Zuschusses gelten nachstehende Einkommensgrenzen:

 

Heizkostenunterstützung in Höhe von € 180,00

Einkommensgrenze mtl. netto

Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

1.100,00

Bei alleinstehenden PensionistInnen, die mindestens 360 Beitragsmonate der Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben haben (Pensionsbonus / Ausgleichszulagenbonus)

 

Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (zB Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

€ 1.560,00

 

Heizkostenunterstützung in Höhe von € 110,00

Einkommensgrenze mtl. netto

Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

€ 1.250,00

Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (zB Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

€ 1.730,00

 

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

€ 270,00

 

Dem Ansuchen sind sämtliche monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen sowie ein Nachweis der Bankverbindung, aus dem der Kontoinhaber ersichtlich ist (bitte Bankomatkarte mitbringen), beizubringen.