Heizzuschuss 2024/2025
Auch für die Heizperiode 2024/2025 gewährt das Land Kärnten wieder Heizkostenunterstützungen. Anträge können vom 1. Oktober 2024 bis einschließlich 31. März 2025 im Gemeindeamt eingebracht werden.
Alleinstehende bzw. Haushaltsgemeinschaften erhalten, unter Bedachtnahme auf die nachstehenden Richtlinien, einen Zuschuss. Für den Erhalt dieses Zuschusses gelten nachstehende Einkommensgrenzen:
Heizkostenunterstützung in Höhe von € 180,00 | Einkommensgrenze mtl. netto |
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.270,00 |
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (zB Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 1.840,00 |
Heizkostenunterstützung in Höhe von € 110,00 | Einkommensgrenze mtl. netto |
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern | € 1.510,00 |
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (zB Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind) | € 2.080,00 |
Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige) | € 360,00 |
Dem Ansuchen sind sämtliche monatliche Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen sowie ein Nachweis der Bankverbindung, aus dem der Kontoinhaber ersichtlich ist (bitte Bankomatkarte mitbringen),beizubringen.